Aus der Fraktion | Pressemitteilung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bergisch Gladbach |
Die städtische Rechtsabteilung hat den am 29. September mit den Stimmen von CDU und AfD gefassten Beschluss gegen die Umsetzung von Fahrradstraßen als rechtswidrig bewertet. Darüber wurden die Fraktionen in der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses informiert. Bürgermeister Marcel Kreutz hat deshalb die gesetzlich vorgeschriebene Beanstandung angekündigt. SPD und Grüne sehen ihre rechtlichen Bedenken bestätigt und fordern die Aufhebung des Beschlusses.
„Ich fordere die CDU auf, zu einem fairen parlamentarischen Miteinander und zur sachlichen Auseinandersetzung zurückzukehren. Dazu gehören die Achtung des geltenden Rechts, die Wahrung der Beratungsrechte aller Mitglieder und ein respektvoller Umgang miteinander. Begründeter Beratungsbedarf muss ernst genommen werden. Für eine verlässliche demokratische Kultur im Rat tragen wir gemeinsam Verantwortung“, erklärt Klaus Waldschmidt für die SPD-Fraktion.
Angekündigt war im Mobilitätsausschuss die Beratung über den Rückbau der ehemaligen Fahrradstraße Nachtigallenstraße. Die CDU brachte während der Sitzung jedoch einen erheblich weitergehenden Antrag gegen die Umsetzung von Fahrradstraßen ein. SPD und Grüne hatten diese überraschende Überschreitung des Beratungsgegenstands kritisiert. Dieses Vorgehen war nach Einschätzung der Verwaltung rechtswidrig und verletzte die Ausschussmitglieder in ihren Rechten.
„Die CDU hat mit den Stimmen der AfD einen rechtswidrigen Beschluss durchgesetzt. Dafür trägt sie die politische Verantwortung. Aus einem Antrag zur Nachtigallenstraße wurde während der Sitzung eine weitreichende Entscheidung gegen Fahrradstraßen. Ein solches Vorgehen beschädigt das Vertrauen in eine faire Beratung. Wir erwarten, dass die CDU ihren Fehler korrigiert und der Aufhebung zustimmt. Auch eine Mehrheit muss sich an Recht und Geschäftsordnung halten“, erklärt Theresia Meinhardt für die Grünen.
Gemeinsam mit Ausschussmitgliedern von Volt/Freier Wählergemeinschaft und Die Linke GL hatten Mitglieder von SPD und Grünen Einspruch eingelegt. Die Verwaltung hat dessen form- und fristgerechten Eingang bestätigt. Über den Einspruch soll der Rat am 13. Oktober entscheiden. Auch bei einer Ablehnung bleibt die Umsetzung aufgrund der Beanstandung bis zum Abschluss dieses Verfahrens gesperrt. Der Bürgermeister erfüllt damit seine gesetzliche Pflicht.
SPD und Grüne bieten der CDU zugleich eine erneute, geordnete Beratung an. Sie laden die CDU ein, mit der Aufhebung des rechtswidrigen Beschlusses den Weg für eine sachliche Verständigung zu öffnen.