Grüne Arbeitsgruppe Ü60 informierten über das neue „Heizungsgesetz“

Seit Januar 2024 gilt das – auch Heizungsgesetz – genannte neue GebäudeEnergieGesetz (GEG). Es regelt neben Vorschriften für bauphysikalische Maßnahmen, welche Heizungen wann erlaubt sind. Begleitend hat die Bundesregierung Fördermaßnahmen ausgelobt.

Zum Thema „Das neue Heizungsgesetz – was heißt das für Bestandsbauten“ lud die Arbeitsgruppe Ü60 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bergisch Gladbach in den Engel am Dom. Knapp 25 interessierte Bürger*innen folgten am 24. April 2024 der Einladung.

Dr. Friedrich Bacmeister legte die Notwendigkeit der Heizungswende dar, mehr als 50% des Endenergieverbrauch werden für Wärme und Kälte genutzt; erst knapp 20% der Energie ist erneuerbar. „Hier müssen wir (schon nach dem Pareto-Prinzip) dringend vorankommen, die Regierung möchte, dass bis 2030 für den Wärmesektor 50% erneuerbare Energie genutzt wird“.

Anschließend legte Bacmeister dar, dass der Wärmewende ein 3-Phasen-Modell zugrunde liegt. Bis Mitte 2026/8 dürfen in Bestandsbauten weiterhin Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden, sofern diese später teilweise mit Wasserstoff-Derivaten betrieben werden können (ab 2029 15%, ab 2035 35%).
Phase 2 reicht bis 2045. Beim Austausch von Heizungen wird dann verlangt, dass diese zu mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen.
Ab 2045 müssen Heizungen in der Phase 3 zu 100% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Der Vortrag endete mit einer kurzen Darstellung der bei der KfW zu beantragenden Förderung von 30 bis 70% der Umbaukosten.

Die technischen und wirtschaftlichen Dimensionen des Themas rückte Diplom-Ingenieur Peter van Loon in den Fokus. Er erläuterte, wie Heizungen gesetzeskonform umgerüstet werden können. Hierbei lag der Schwerpunkt auf Wärmepumpen und Einfamilienhäusern.

van Loon: „In Zukunft sind Heizungen auf der Basis von Solarthermie, Biogas, Wasserstoff-Derivaten, Biomasse und Strom und der Anschluss an ein Wärmenetz zulässig. Diese Varianten empfehlen sich aus Gründen wie Platzbedarf, mangelnder Verfügbarkeit von Brennstoffen oder fehlender technischer Voraussetzungen für das Bergisch Gladbacher Einfamilienhaus weniger.
Die einfachste Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Forderungen ist die Wärmepumpe. Eine Wärmepumpe funktioniert wie ein Kühlschrank, sie entzieht mit der Hilfsenergie Strom der Umwelt Wärme und stellt sie im Haus zur Verfügung. Die Wärmepumpe erfüllt die neuen Anforderungen, weil der deutsche Strom schon im Jahr 2023 zu 59,6% aus erneuerbaren Quellen stammte. Auch in Altbauten und ohne Fußbodenheizung funktioniert die Wärmepumpe, eventuell müssen einige Heizkörper ausgetauscht werden.

Van Loon: „Eine moderne Wärmepumpe arbeitet schon beim heutigen Niveau der Gas- und Strompreise deutlich preisgünstiger als eine Gasheizung, weil sie aus einer kWh (Kilowatt­stunde) Strom mehr als 4 kWh Wärme erzeugt – eine Gasheizung erzeugt aus einer kWh Gas nur 0,9 kWh Wärme.“ „Da in Zukunft mit deutlichen Preissteigerungen bei Gas und Öl (schon aufgrund CO2-Bepreisung) zu rechnen ist, wird sich der Vorteil deutlich erhöhen“, ergänzt Bacmeister.

Bacmeister und van Loon beantworteten nach den Präsentationen zahlreiche Fragen. Anschließend entwickelte sich ein intensiver Austausch – nicht nur über Heizungsanlagen, sondern auch über Wohnformen für ältere Bürger*innen.