Grundlagenpapier

Kräfte bündeln Bergisch Gladbach kann mehr

Vereinbarung von SPD
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN FDP


als Grundlage der gemeinsamen Arbeit in der Wahlperiode des Rates der Stadt Bergisch Gladbach 2020 – 2025*

Bergisch Gladbach 2020 – 2025: Der Stadt eine Richtung geben

Bergisch Gladbach ist eine Stadt mit vielen Gesichtern: Verdichtete urbane Kernbereiche und ländliche Gebiete bilden einen gemeinsamen Raum, der gleichermaßen Wohn-, Industrie- und Gewerbestandorte aufweist. Eine leistungsfähige Bildungslandschaft und ein hoher Kultur- und Freizeitwert runden das Bild ab. Diese Vielfalt macht die Stärke dieser Stadt aus. Sie als „Schlafstadt“ zu diskreditieren wird diesen hohen Qualitäten nicht gerecht. Deshalb soll Bergisch Gladbach auch zukünftig eine mit dem Fachbegriff „integrierte Großstadt“ zu bezeichnende prosperierende Kommune sein, die ihre Rolle in der Region Rheinland selbstbewusst annimmt und gestaltet.

SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Rat der Stadt Bergisch Gladbach haben sich gemeinsam zum Ziel gesetzt, in der kommenden Wahlperiode des Rates die Weichen dafür zu stellen. Die Fraktionen von SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP werden dabei die nachfolgend beschriebenen Initiativen ergreifen und zur Beschlusslage des Rates machen. Dieses Bündnis ist von der gemeinsamen Überzeugung getragen, dass eine weitere Ratsperiode der Stagnation, des Blockierens innovativer Initiativen und des Setzens falscher Prioritäten von großem Schaden für die Stadt wäre. Es gilt, zügig und konsequent zu handeln. Die bündnisschließenden Parteien verstehen ihre unterschiedlichen programmatischen Grundlagen nicht als Gegensätze, sondern als sich miteinander ergänzend, um eine soziale, ökologische und ökonomische Kommunalpolitik für Bergisch Gladbach zu definieren und zu realisieren.

Sie kooperieren dazu mit dem gemeinsam von allen beteiligten Parteien nominierten Bürgermeisterkandidaten Frank Stein. Dieser war an der Erarbeitung dieser Vereinbarung maßgeblich beteiligt und steht persönlich für die Umsetzung der gemeinsamen Strategie ein.

Überfällig: Abschied vom Leben von der Substanz

Seit Jahren lebt die Stadt von ihrer Substanz. Schulen, öffentliche Straßen, Gebäudebestand von Verwaltung und Einrichtungen der kommunalen Dienstleistungen sind zu einem erheblichen Teil verschlissen. Die in weiten Bereichen jahrzehntelang unzureichende Instandhaltung und Erneuerung der städtischen Infrastruktur hat zu einem massiven Sanierungs- und Investitionsstau geführt (Paradebeispiele Stadthäuser und Straßen).

Sanierung und zukunftsfähige Neugestaltung der notleidenden Infrastruktur müssen endlich entschlossen angepackt werden.

Hinzu kommen veränderte Anforderungen an die städtische Infrastruktur, denen mit reiner 1:1-Sanierung nicht begegnet werden kann:

Schulen: Der aus der Zeit der Halbtagsschulen stammende Bestand der Grundschulen kann die heutigen Anforderungen (gebundener bzw. offener Ganztag) nicht erfüllen. Auf der Grundlage des neuen integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplans (ISEP) müssen die Grundschulen umfassend ertüchtigt bzw. sogar komplett neu errichtet werden. Allein hier sind Investitionen von ca. 150 Mio. € in der Wahlperiode 2020-2025 erforderlich. Hierzu zählt auch die überfällige Ausstattung der Schulen mit zeitgemäßer IT-Technologie (Umsetzung Medienentwicklungsplan).

Straßen: Der Zustand des Straßen- und Wegenetzes und dessen Defizite mit Blick auf das Verkehrsmittel „Fahrrad“ machen ein zügiges Handel er- forderlich. Mit der Verbreitung von E-Bikes und E-Rollern ist das Argument, dass die Topografie von GL einer intensiven Fahrradnutzung entgegen- steht, nicht mehr gültig.

Feuerwehr: Der Zustand der Feuerwache Süd (Bensberg) ist vollkommen inakzeptabel. Der bereits projektierte Neubau in Frankenforst muss zügig vorangetrieben werden.

Stadthaus: Die Stadthäuser an der Gohrsmühle stehen an der Grenze zur Unbenutzbarkeit. Eine Sanierung ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Die weit fortgeschrittenen Planungen für ein neues Stadthaus müssen unverzüglich umgesetzt werden. Hierbei sind eine zeitgemäße Gestaltung der Arbeitsplätze und eine zukunftsfähige IT-Infrastruktur unabdingbar.

Grundsätzliche Konsequenzen für die Stadtentwicklung

Solange der enorme Sanierungs- und Investitionsstau nicht aufgelöst wird, ist die Stadt schon aus diesem Grund überhaupt nicht in der Lage, eine weitere signifikante quantitative Expansion zu bewältigen:

Wo heute schon Dauerstau herrscht, wird es durch neue Wohngebiete nicht besser, sondern schlechter. Der Mangel an Kita- bzw. OGS-Plätzen wird durch neue Wohngebiete verstärkt. Dieser Effekt gilt für praktisch alle not- wendigen Infrastrukturen.

Daher können die durch den neuen Flächennutzungsplan (FNP) eröffneten Entwicklungspotentiale kurz- und wahrscheinlich auch mittelfristig nur be- grenzt realisiert werden. Eine vertiefte Debatte um den weiteren Umgang mit den FNP-Potentialen macht nur Sinn, wenn sie von konkreten Vorhaben zur Ertüchtigung der Infrastruktur begleitet wird.

Aber auch wenn die Infrastruktur eine für den Status Quo notwendige Leistungsfähigkeit erreicht hat, gilt es mit Augenmaß und Sensibilität vorzugehen. Das Leitbild der „integrierten Großstadt“ sollte dem zugrunde gelegt werden.

Auch wenn es einfacher ist, die „grüne Wiese“ zu bebauen, muss der Nachverdichtung bzw. Konversion bereits genutzter Flächen der Vorrang gegeben werden.

Die bereits laufenden Konversionsprojekte „Steinbüchel“, „Wachendorff“ und „Cox“ (bei denen ohnehin bereits Baurecht besteht) sind allerdings zügig um- zusetzen. Diese greifen nicht in bisher unbebaute Außenbereichsflächen ein, sondern stellen klassische Maßnahmen der Innenkonversion dar. Hierbei ist ein ausreichend großer Anteil geförderten Wohnraums zu gewährleisten.

Jahrhundertchance „Zanders“

Eine völlig eigenständige Bewertung gilt für das Ausnahmeprojekt „Zanders“. Hier besteht die große Chance, einen völlig neuen Stadtteil und gleichzeitig die dafür notwendige Infrastruktur zu schaffen. Die regionalen Leuchtturmprojekte „Steinmüller – Gummersbach“ und „Neue BahnStadt – Leverkusen- Opladen“ zeigen, dass dies möglich ist.

Zanders ist die große Chance, Wohnen, Arbeiten, Lernen und Mobilität in eine zeitgemäße Synthese zu bringen. Damit kann gleichzeitig viel Entwicklungsdruck aus anderen Stadtteilen genommen werden. Der Vorbehalt „Erst Infrastruktur, dann Entwicklung“ greift nicht, weil die Vollkonversion zwangs- läufig das Schaffen ausreichender Infrastruktur beinhaltet. Angesichts der hervorragenden Anbindung an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) kann die neue „Zanders-Stadt“ Modellcharakter insbesondere für zeitgemäße Mobilität im „Speckgürtel von Köln“ entfalten.

Mittelfristiges Ziel muss dann die Veräußerung der heute städtischen Flächen an Investoren sein. Mit den so erzielten Erlösen dürfte ein erheblicher Teil der für die Sanierung der Infrastruktur notwendigen Kredite abgelöst werden können.

Realisiert sich diese nach heutiger Einschätzung wahrscheinliche Entwicklung in absehbarer Zeit, so werden die Schwerpunkte der Stadtentwicklung in einer so gravierten Dimension neu definiert werden müssen, dass eine Neuauflage des FNP notwendig sein wird.

Neuen bezahlbaren Wohnraum schaffen

Große Neubauprojekte „auf der grünen Wiese“ sind also realistischerweise nicht in Sicht. Das darf aber nicht bedeuten, dass die Forderung nach mehr bezahlbarem Wohnraum ins Leere läuft. Die Rheinisch-Bergische Siedlungsgesellschaft mbH, an der die Stadt Bergisch Gladbach zu 40 % beteiligt ist, hat sich für die nächsten Jahre ein ambitioniertes Bauprogramm vorgenommen, das jede Unterstützung wert ist. Die Konversionsprojekte „Steinbüchel“, „Wachendorff“ und „Cox“ werden ebenfalls neuen bezahlbaren und in erheblichem Teil sozial geförderten Wohnraum schaffen. Vor allem aber für das Zanders-Gelände muss zukünftig zeitgemäßer und bezahlbarer Mietwohnraum geplant und realisiert werden.

Kreative neue Ideen wir z.B. das Überbauen von Parkplatzflächen und eingeschossigen Einkaufsstätten sollten nicht nur gedacht, sondern umgesetzt werden. Auch wenn es auf absehbare Zeit bei einem großen Nachfrage- und damit Preisdruck auf dem Wohnungsmarkt bleiben wird: Alles, was zum Schaffen neuen Wohnraums sinnvoll ist, muss auch umgesetzt werden.

Klimaschutz und Mobilität: Konkret und verbindlich werden

Das Engagement im Klimaschutz muss über Lippenbekenntnisse hinausgehen. Hier von der Notwendigkeit eines „Kulturwechsels“ zu sprechen ist nicht übertrieben. Gerade sehr viele junge Menschen erwarten dies – zu Recht – von ihrer Stadt.

Das erfordert ein städtisches Klimaschutzkonzept, verbunden mit konkreten CO2-Reduktionszielen und einem Controllinginstrument zur Nachhaltung der Zielerreichung. Die Stadt sollte dem Vorbild vieler Städte und Gemeinden folgen und am European Energy Award teilnehmen.

Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe für alle Verwaltungsbereiche. Es gilt konkrete verbindliche Ziele und Maßnahmen zum Klimaschutz in Bergisch Gladbach zu definieren und umzusetzen. Die Maßnahmen sind nach Kosten- Nutzen-Kriterien zu priorisieren. Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif.

Man kann Klimaschutz und Mobilität nicht getrennt denken. Für beide Handlungsfelder muss gelten: konkret und verbindlich Etappenziele definieren und realisieren.

Das 2016 beschlossene Mobilitätskonzept ist in der Realisierung nicht wirklich vorangekommen. Es muss aktualisiert und mit verbindlichen Umsetzungsvorgaben verbunden werden. Die Erhöhung der Attraktivität von Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und Fahrrad/E-Bike/E-Roller muss zentrale Zielsetzung sein. Damit verbunden werden muss ein funktionierendes Angebot insbesondere an Berufspendler sein, möglichst große Anteile der Fahrstrecken mit dem ÖPNV/SPNV zurückzulegen – nicht nur zentriert auf Köln. Car- und Fahrrad-Sharing-Angebote sind auszubauen. Für den Ausbau des Radwegenetzes werden gemäß den Empfehlungen des nationalen Radverkehrsplans 2 Mio. € im Jahr aufgewendet.

Der weitere Ausbau des ÖPNV ist zwingend. Dazu sind belastbare Projektstudien für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Kürten-Spitze und der Straßenbahnlinie 4 bis Odenthal erforderlich. Sofort ist die verbesserte Anbindung des Technologieparks Moitzfeld an Bensberg mit einer Seilbahn anzugehen.

Einigkeit besteht darüber, dass es letztlich darauf ankommt, dass eine Veränderung des individuellen Verkehrsverhaltens (sog. „modal split“) nachweisbar erreicht wird. Dies ist in enger Verzahnung mit der Stadtentwicklung insgesamt zu gestalten.

Die Option auf Schienengüterverkehr in Bergisch Gladbach soll erhalten bleiben.

Der Bau neuer Straßen steht nicht im Fokus der Überlegungen, ist aber auch nicht tabuisiert, sondern muss im Zusammenhang mit Projekten der Stadtentwicklung stehen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit der Beruhigung bisheriger Durchfahrtsstraßen geprüft werden.

Für die „Bahndammtrasse“ gilt, dass die beteiligten Parteien in der Wahlperiode 2020 – 2025 keine weiterführenden Beschlüsse zu einem Aus- bau als Straße für den motorisierten Individualverkehr fassen werden („Moratorium“). Vielmehr soll diese Zeit genutzt werden, um durch ein qualifiziertes Fachbüro alle denkbaren Varianten und ihre Auswirkungen auf die Verkehrssituation untersuchen zu lassen. Auch die Weiterentwicklung des Mobilitätsverhaltens der Bevölkerung, das in einem starken Umbruch befindlich ist, muss dabei beobachtet und ausgewertet werden. Das gilt auch für technologische Entwicklungen im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit für Bergisch Gladbach.

Bildung

Kitas, Großtagespflege, Tageseltern und Schulen als wichtigste Bildungseinrichtungen müssen bedarfsgerecht bereitgestellt werden. Das bedeutet weiteren Aus-und Neubau in diesen Bereichen.

Im Bereich Grundschule/OGS besteht unverändert massiver Investitionsbedarf. Die Umsetzung des ISEP muss daher im Wettbewerb mit anderen Investitionsabsichten deutlich priorisiert werden. Die Bedarfsplanung für die OGS ist zu verbessern. Konkretes Ziel bis 2023 muss sein, die Nachfrage nach OGS Plätzen zu 100 % abdecken zu können.

Die Ziele des in 2019 vom Rat verabschiedeten Medienentwicklungsplans für die Schulen sollen bis Ende 2021 erreicht werden. Dazu ist der Finanzierungsplan fortzuschreiben. Das Bündnis geht dabei von einer angemessenen Bereitstellung finanzieller Mittel durch das Land aus.

Die anspruchsvollen Qualitätsstandards, die in Bergisch Gladbach eine lange Tradition haben, sind berechtigt.

Aber auch die Gewährleistung eines gelingenden Übergangs Schule/Beruf ist eine kommunale Bildungs- und Sozialaufgabe. Es sollte allen Absolventen des 10. Schuljahres eine mit wechselseitigen Verpflichtungen verbundene Zusage gemacht werden, sie bei der Vermittlung von Ausbildungsplätzen zu unterstützen. Hierzu sollen entsprechende Vereinbarungen mit der IHK und der Kreishandwerkerschaft getroffen werden. Die frühzeitige Verzahnung zwischen potenziellen Ausbildungsstätten in der Region und den örtlichen Schulen ist zu unterstützen.

Auch die ansässige Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) muss stärker als Teil einer lebendigen Bildungslandschaft einbezogen und unterstützt werden. Sie ist ein wichtiger Faktor, die Stadt auch für junge Menschen attraktiv zu machen – auch im Hinblick auf die Förderung von Startups.

Wirtschaftsförderung

Die Zusammenarbeit der Stadt mit den ansässigen Unternehmen ist nicht nur im Sinne einer Imageverbesserung zu intensivieren (deren Gewerbesteuer, Handels- und Dienstleistungs- und Arbeitsplatzangebot ist von hoher Bedeutung für die Stadt und ihre Bürger). Es muss der Stadt daran gelegen sein, auch für Unternehmen von außerhalb und für Existenzgründer attraktiv zu werden.

Soziales

Bergisch Gladbach hat keine dramatischen sozialen Brennpunkte, wohl aber durchaus Stadtteile mit besonderem sozialpolitischem Handlungsbedarf. Die bewährte Sozialraumarbeit muss fortgeführt, evaluiert und wo nötig ausgebaut werden. Dazu gehören auch hinreichende Freizeit- und Aufenthaltsmöglichkeiten für die Jugendlichen in den einzelnen Stadtteilen.

In der Arbeit für und mit Geflüchtete(n) ist der eingeschlagene Weg der Integration in den Stadtteilen richtig und muss weitergeführt werden. Sozialer Frieden in der Stadt und das Schaffen von konkreten Integrationsperspektiven sind nur so möglich. Das Engagement der ortsansässigen Unternehmen beim Heranführen der Geflüchteten an die Arbeitswelt ist von der Stadt zu stimulieren und zu moderieren.

Die Arbeit von GL Service gGmbH auch in diesem Sinne muss auch zukünftig nachhaltig unterstützt werden. Für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose müssen in ausreichender Zahl Beschäftigungsangebote auf dem sozialen Arbeitsmarkt (§ 16 i SGB II) geschaffen werden.

Dass diese Arbeit nicht zum Nulltarif zu haben ist und GL Service gGmbH hierbei auf öffentliche Gelder angewiesen ist, liegt auf der Hand. Insbesondere darf die Stadt kostenträchtige Aufgaben nur dann an GL Service gGmbH delegieren, wenn eine faire Finanzierung dieser Aufgabenübertragung gewährleistet ist.

Eine Querfinanzierung dieser Aufgaben durch ein Engagement der GL Service gGmbH in Bereichen außerhalb der städtischen Kernaufgaben auf dem freien Markt, in denen sie mit privaten Unternehmen in den Wettbewerb tritt, ist abzulehnen.

Kultur

Erhalt und Weiterentwicklung der kulturellen Einrichtungen der Stadt (Muse- en, Bergischer Löwe, Musikschule) sind Ziel der Haushaltskonsolidierung, ihre weitere Reduzierung sollte nicht Instrument der Haushaltskonsolidierung sein.

Das bedeutet aber nicht, dass hier ein geschützter Raum entstehen soll. Im Gegenteil sind alle Einrichtungen gehalten, ihre Angebote sowohl in inhaltlicher als auch in wirtschaftlicher Sicht weiter zu entwickeln und professionell zu vermarkten. Hierzu sind sowohl Pläne für eine bessere Eigenfinanzierung als auch ein Konzept zur Einbindung privater Sponsoren zu entwickeln. Die städtische Kultur muss Antworten auf die Herausforderungen des digitalen Zeitalters finden.

Privates Engagement muss gefördert und unterstützt werden. Ebenso wichtig ist eine gute Unterstützung der freien Szene. Das bestehende Angebot sollte mittels eines kreativen bedarfsorientierten Gesamtkonzeptes zu einer attraktiven Kulturlandschaft verknüpft und mehr in das städtische Leben integriert werden. Alles, was unsere Stadt lebendiger werden lässt, ist als identitätsstiftend zu begrüßen.

Moderne Verwaltung

Eine moderne Verwaltung benötigt klare Zielvorgaben, leistungsfähige Controllinginstrumente und eine klare, schlanke Organisationsstruktur. Regelmäßige und dokumentierte Zielvereinbarungsgespräche, ein belastbares Controlling der Zielerreichung und das notwendige Instrumentarium zum Gegen- steuern bei Gefährdung der Zielerreichung gehören zum Handwerkszeug je- der komplexen Organisation, also auch einer Großstadtverwaltung. Dies muss sich auf alle Führungsebenen erstrecken und in der Gesamtschau ein konsistentes Gesamtbild der verfolgten (und erreichten) Ziele ermöglichen.

Da städtisches Handeln nicht nur durch die Kernverwaltung, sondern auch durch die Ausgliederungen geprägt wird, ist die Notwendigkeit einer Konzernsteuerung unmittelbar einleuchtend. Diese erfordert eine leistungsfähige und in die Führungsabläufe der Kernverwaltung einbezogene Beteiligungssteuerung. In diesem Sinn ist die Struktur der Beteiligungslandschaft zu optimieren.

Von zentraler Bedeutung ist die Digitalisierung: zum einen aus fiskalischer Sicht, mit dem Ziel des Hebens einer Digitalisierungsrendite, zum anderen, um dem schon jetzt einsetzenden und sich noch weiter verschärfenden Fachkräftemangel zu begegnen, zum weiteren, um die Qualität und Schnelligkeit der Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen zu verbessern.

Wichtig ist: Bei der Digitalisierung geht es nicht in erster Linie um Fragen der technischen IT-Expertise, sondern um eine Modernisierung der Prozesse und Verfahren der operativ tätigen Verwaltungsbereiche. Experten hierfür sind nicht die IT-Fachleute, sondern die Fachbereiche und Eigenbetriebe selbst. Diese sind in der Pflicht, zunächst die Inhalte der Digitalisierung zu definieren. Hierbei geht es sowohl um Verbesserung der internen Prozesse als auch um eine Optimierung der bürgernahen Dienstleistungen. Bei diesen sollte der Dienstleistungsprozess prioritär ansetzen. Die technische Umsetzung ist dann (erst) der zweite Schritt.

Die Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe, des Stadtentwicklungsbetrieb AöR und der Eigengesellschaften ist auszubauen. Dabei ist eine paritätische Besetzung anzustreben und die Zielerreichung durch Zielvereinbarungen sicherzustellen.

Bürgerbeteiligung

Der Anspruch der Bürgerschaft auf Beteiligung an kommunalen Entscheidungs- und Gestaltungsprozesses ist stark gestiegen. Soziale Medien bieten zwar ein Forum, aber keine strukturierte Bürgerbeteiligung. Aber auch konventionelle Instrumente wie Bürgerversammlungen, Bürgerhaushalte und Beteiligungsverfahren nach BauGB stoßen an ihre Grenzen. Auch ist der Grundsatz der repräsentativen Demokratie nicht in Frage zu stellen: Letztlich tragen die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft die Verantwortung und sind zur Entscheidungsfindung aufgerufen, die sie nicht an andere delegieren dürfen und sollten.

In einem Modellprojekt sollten den heutigen Anforderungen entsprechende Partizipationsinstrumente auf der Grundlage von „best practice“ aus anderen Kommunen für Bergisch Gladbach ausgewertet werden.

Nachhaltige Finanzpolitik

Das Bekenntnis zu einem nachhaltig ausgeglichenen Haushalt ist für uns unverzichtbar wichtig.

Das vergangene Jahrzehnt war dadurch geprägt, dass liquider konsumtiver Aufwand anteilig durch Kassenkredite im Volumen von mittlerweile insgesamt. ca. 100 Mio. € finanziert wurde. Die Rückzahlung dieses „Dispokredits“ wurde bisher nicht abgebildet, sondern zukünftigen Generationen überlassen. Damit wird der Grundsatz der Generationengerechtigkeit massiv verletzt.

Die Verschuldung der Stadt muss differenziert betrachtet werden:

Kassenkredite zum Decken des laufenden Aufwands müssen auf ein Mini- mum reduziert werden. Es widerspricht dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit, heute zu konsumieren und zukünftige Generationen dafür in die Haftung zu nehmen.

Demgegenüber wird eine massive Erhöhung der Investitionskredite unvermeidbar sein. Nur so kann der gewaltige Investitionsstau abgearbeitet wer- den. Zwei Dinge sind dabei zu beachten. Zum einen müssen die Kreditlauf- zeit und die Nutzungsdauer/Abschreibungsfrist der finanzierten Investitionen deckungsgleich sein. Somit zahlt jede Generation für den Gebrauch, den sie von der jeweiligen Investition macht. Zum anderen müssen die Folgekosten (Abschreibungen, Bewirtschaftungs- und Personalaufwand) in den Folgejahren im konsumtiven Haushalt abgebildet und finanziert werden können. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann ist eine Kreditaufnahme weit über den bisherigen „Kreditdeckel Nettoneuverschuldung Null“ hinaus notwendig und vertretbar.

Der nach der aktuellen Finanzplanung bis inkl. 2023 ausgeglichene Haushalt darf nicht zu der Fehlannahme verleiten, dass eine nachhaltige Sicherung der städtischen Haushaltswirtschaft erreicht worden ist. Im Gegenteil: Das in ab- sehbarer Zeit eintreffende Erschöpfen der sog. stillen Reserven verbietet selbstzufriedenes Abwarten. Auch die – durchaus berechtigte – Forderung nach haushaltsverbessernden Maßnahmen der Bundes- oder Landesebene darf keine Ausrede für Nichtstun sein.

Wir haben uns das ehrgeizige Ziel gesetzt, durch einen Mix verschiedener Instrumente das strukturelle Defizit von ca. 25 Mio. € zu schließen:-  Permanente Ausschüttung aus der Bädergesellschaft und dem Abwasser- betrieb in Höhe von 12 Mio. € p.a.

–  Vorübergehende Ausschüttung weiterer 12 Mio. € p.a. aus Gewinnen der Bädergesellschaft und des Abwasserbetriebs aus der Vergangenheit
–  Sukzessives Mobilisieren eines Konsolidierungspotentials von 5 Mio. € p.a., insbesondere durch – Aufgabenkritik
– Digitalisierung
– Interkommunale Kooperation
– Prozessoptimierung bei Beschaffung und Bewirtschaftung Die Umsetzung des bereits vom Rat gefassten Haushaltsbegleitbeschlusses ist ein erster Baustein. Weitere Projekte in den genannten Handlungsfeldern müssen folgen. Weitere darüber hinaus eintretende Haushaltsverbesserungen sind zur Defizitabdeckung einzusetzen. Für den Fall, dass sich die strukturelle Lücke mit den genannten Instrumenten nicht schließen lässt, verbleiben als Ultima Ratio Erhöhungen bei Steuern, Gebühren und Abgaben.

Jede Erhöhung von Steuern, Gebühren oder Abgaben steht unter dem Vor- behalt, dass sie nicht durch andere (Spar-) Maßnahmen vermieden bzw. reduziert werden kann.

Für alle diese Maßnahmen gilt, dass sie der Bürgerschaft nur dann vermittelt werden können, wenn

– erkennbar ist, dass auch Politik und Verwaltung bereit sind, Abstriche bei sich selbst zu machen

und

– sie von Investitionen in die öffentlichen Infrastruktur begleitet werden. Es muss klar erkennbar sein, dass eine Mehrbelastung der Bürgerschaft mit Verbesserungen der städtischen Infrastruktur, von der die Bürgerschaft dann auch profitiert, verbunden ist.

Personalpolitik und Stellenbesetzungen

Bei Personalentscheidungen in der Verwaltung (inklusive Beteiligungen) ziehen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die Fachkompetenz der Bewerber einer Parteizugehörigkeit vor.

Die Besetzung der politischen Wahlbeamten (Beigeordneten) erfolgt einvernehmlich.

Das heutige „Co-Dezernat“ wird zu einem vollwertigen Beigeordneten-Dezernat aufgewertet. Das Vorschlagsrecht für die Beigeordneten wird so ausgeübt, dass jede der drei beteiligten Parteien nach der Kommunalwahl mindestens einen Wahlbeamten stellt. Über das Vorschlagsrecht für Beigeordneten- stellen, die im Laufe der Wahlperiode vakant werden, wird auf Grundlage der tatsächlichen Ergebnisse der Kommunalwahl entschieden.

Zusammenarbeitsabsicht

SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbaren nach der Kommunalwahl im Rat der Stadt Bergisch Gladbach zusammen zu arbeiten und auf Grundlage der Wahlergebnisse eine Koalitionsvereinbarung zu schließen. Diese Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der jeweiligen Parteigremien.