Wohnraum darf nicht dauerhaft leer stehen: SPD und Grüne wollen Regelungslücke schließen

Aus der Fraktion | Pressemitteilung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bergisch Gladbach |

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bergisch Gladbach wollen die bestehende Wohnraumschutzsatzung erweitern. Mit einem gemeinsamen Antrag für die Ratssitzung am 13. Oktober schlagen beide Fraktionen vor, längerfristigen Leerstand ausdrücklich als Zweckentfremdung von Wohnraum in die Satzung aufzunehmen.

Konkret soll Wohnraum, der länger als sechs Monate leer steht, künftig entsprechend den Regelungen des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW als zweckentfremdet gelten, sofern keine gesetzlich anerkannte Ausnahme oder Genehmigung vorliegt.

„In einer Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt können wir es uns nicht leisten, dass geeignete Wohnungen über lange Zeit leer stehen. Jeder dauerhaft ungenutzte Wohnraum fehlt am Ende den Menschen, die in Bergisch Gladbach leben. Mit der Erweiterung unserer Wohnraumschutzsatzung wollen wir der Stadt ein klareres Instrument an die Hand geben, um solchen Leerstand zu prüfen und dort tätig zu werden, wo es rechtlich möglich ist“, erklärt Klaus W. Waldschmidt, Vorsitzender der SPD-Fraktion.

Die bestehende Wohnraumschutzsatzung enthält bislang keine ausdrückliche Regelung zum längerfristigen Leerstand. SPD und Grüne wollen diese Lücke schließen und die kommunale Satzung an die Möglichkeiten des nordrhein-westfälischen Wohnraumstärkungsgesetzes anpassen. Dieses definiert das Leerstehenlassen von Wohnraum über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten als mögliche Zweckentfremdung.

„Wohnraumschutz funktioniert nur, wenn wir auch wissen, wo und in welchem Umfang Wohnungen dauerhaft leer stehen. Deshalb gehört für uns zu einer wirksamen Satzung auch ein systematischer Überblick über den Leerstand in unserer Stadt. So schaffen wir eine Grundlage, um gezielt handeln zu können“, erklärt Theresia Meinhardt, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen.

Deshalb sieht der gemeinsame Antrag zusätzlich den Aufbau eines Leerstandsmonitorings vor. Die Verwaltung soll dem zuständigen Fachausschuss mindestens einmal jährlich darüber berichten. Gleichzeitig soll sie ermitteln, welche personellen und organisatorischen Ressourcen für den Vollzug der erweiterten Wohnraumschutzsatzung benötigt werden.