Down with Decibels – Maßnahmen zur Lärmsenkung

Foto: S. Hermann, F. Richter, pixabay

Nach Vorstellung des Lärmaktionsplans (LAP) im AIUSO bringt die Grüne Ratsfraktion zusammen mit ihren Koalitionspartnern erste Maßnahmen zur Lärmminderung auf den Weg. Im kommenden Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen werden in einem ersten Schritt für zwei Verkehrsabschnitte auf der Altenberger-Dom-Str. sowie der Mülheimer Str. eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h beantragt. Für zehn weitere konkrete Maßnahmen erfolgt ein Prüfauftrag an die Verwaltung.
Auch aus den verschiedenen Bürgerinitiativen kommen Forderungen nach Tempo 30 in den entsprechenden Stadtteilen wie Schildgen und Gronau. Die Grüne Ratsfraktion begrüßt und unterstützt die Forderungen. Dauerhafte Lärmbelastung beeinträchtigt nicht nur subjektiv das Wohlbefinden, sie kann zu Gesundheitsschäden führen. Zusätzlich lassen sich durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit noch weitere positive Effekte wie z.B. die Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verringerung der Belastung mit Schadstoffen erzielen.

Der LAP untersucht die Lärmbelastung durch Straßen- und Flugverkehr sowie Gewerbe. Besonders die Hauptverkehrsachsen sind von Lärm am Tag und in den Nachtstunden betroffen.

58 Bürger haben zum LAP Rückmeldung zur individuellen Lärmbelastung und Vorschläge eingereicht, die durch Verwaltung und Politik zu prüfen und zu bewerten sind – inklusive einer Abwägung von Alternativen.

Damit hat die Beteiligung in Bergisch Gladbach zu einer größeren Resonanz geführt als in vergleichbaren Beteiligungsprozessen. Besonders Tempo 30 wurde von den Befragten als die mit großem Abstand am häufigsten genannte Maßnahme vorgeschlagen.

Konkret schätzt der LAP, dass ganztags etwa 3.625 Bürger und Bürgerinnen in ihren Wohnungen von Pegeln über 65 dB(A) betroffen sind (davon 860 Menschen sogar mit Pegeln über 70 dB(A). Und auch nachts sind fast genauso viele Menschen von Pegeln über 55 dB(A) betroffen. Als gesundheitsrelevante Schwellenwerte gelten 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts, wobei es leider gesetzlich keine festgeschriebenen Grenzwerte gibt, die Weltgesundheitsorganisation einen guten Schlaf aber nur bis höchstens 40 dB(A) als möglich erachtet. Daher sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen schnell geprüft und möglichst zeitnah umgesetzt werden. Im regulären Turnus müssen Lärmaktionspläne von den Kommunen alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Da der aktuelle Zeitplan des LAP überschritten wurde, ist der nächste gesetzlich vorgeschriebene Termin für die Fortschreibung bereits im Jahr 2024.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem LAP im Ratsinformationssystem unter dem Tagesordnungspunkt Ö7 des Ausschusses für Infrastruktur, Umwelt, Sicherheit und Ordnung vom 03.05.2022

https://mandatsinfo.bergischgladbach.de/bi/si0057.asp?__ksinr=2171

Artikel kommentieren